Merkel darf ungestraft als „kriminell“ bezeichnet werden
Der Polizeikommissar, der am 3. Dezember 2016 während einer AfD-Versammlung Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) als „wahnsinnig“ und „kriminell“ bezeichnet hatte, kann vorerst aufatmen, denn die Staatsanwaltschaft Wuppertal hat nun die Ermittlungen gegen ihn wegen möglicher Beleidigung der faktisch mächtigsten Politikerin Deutschlands eingestellt. Beide Bezeichnungen sieht die Strafverfolgungsbehörde als subjektive Beurteilungen, die durch die Meinungsfreiheit gedeckt seien. Und tatsächlich handelte Merkel rechtswidrig, als sie beispielsweise im Jahr 2015 anordnete, die deutschen Grenzen sollen pauschal für Wirtschaftsflüchtlinge aller Dritte-Welt-Länder offen sein.
Jedoch holte der Beamte, dessen Name Dietmar Gedig ist, bei der Veranstaltung in Euskirchen zu einem weiterreichenden Rundumschlag aus. Seinem obersten Dienstherrn, Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD), warf der 31-jährige Solinger vor, „völlig versagt“ zu haben. Er forderte ferner dazu auf, Bundesjustizminister Heiko Maas (ebenfalls SPD) „wegzusperren“. Das für Gedig dienstlich zuständige Polizeipräsidium Wuppertal sieht in seiner Wortwahl einen Verstoß gegen die außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht, die es Beamten auch in ihrer arbeitsfreien Zeit untersagt, öffentlich abfällig über Vorgesetzte oder Kollegen zu sprechen. Nach dem Eintreffen der schriftlichen Erklärung der Staatsanwaltschaft zur Einstellung ihrer Ermittlungen wird Gedig ein Disziplinarverfahren erwarten.