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Unterstützung von Spendenaufruf für überlebenden Jungen von Hasseldelle-Familiendrama

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Die Hasseldelle im Solinger Stadtgebiet

© Reinhard Kraasch / (commons.wikimedia.org / Lizenz: CC BY-SA 3.0)



Lage der Hasseldelle im Solinger Stadtgebiet (roter Punkt im Bezirk Mitte). (Anklicken zum Vergrößern des Bildes!)

Zweifellos wird der 3. September dieses Jahres als einer der schwärzesten Tage in die Geschichte der Klingenstadt eingehen, da dieses Datum für den Mord an fünf Geschwistern im Kindesalter steht. Kurz nach der unfassbaren Tragödie entschied sich die Stadtverwaltung, für das einzig überlebende Geschwisterkind, ein elfjähriger Junge, eine Spendenmöglichkeit einzurichten, um ihm einen finanziell sorgenfreien weiteren Lebensweg zu ermöglichen. Das Treuhandkonto befindet sich im Besitz der Gerd-Kaimer-Bürgerstiftung. Bei der Überweisung einer Spende für den Jungen wird darum gebeten, unbedingt den Verwendungszweck anzugeben.

Die Kontoverbindung lautet wie folgt:

Inhaber: Gerd-Kaimer-Bürgerstiftung
IBAN: DE 97 3425 0000 0001 6633 84
BIC: SOLSDE33XXX (keine Ziffer „0“ im Code vorhanden!)
Verwendungszweck: Licht

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In tiefer Trauer um die fünf ermordeten Kinder an der Hasselstraße

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Animation einer in der Dunkelheit brennenden Kerze.

Der Solinger Ratsherr Stephan Hövels

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Betrug bei Corona-Soforthilfe: Taten lokale Salafisten es Gesinnungsgenossen in Berlin gleich?

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NRW Soforthilfe 2020

© Land Nordrhein-Westfalen



Das Programm des Landes Nordrhein-Westfalen zur Corona-Soforthilfe für Selbstständige. (Anklicken zum Vergrößern des Bildes!)

Das „Solinger Tageblatt“ meldete am 6. Mai, es gebe höchstwahrscheinlich bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal vorliegende Ermittlungsverfahren gegen Einwohner der Klingenstadt wegen des Verdachts auf Betrug bei der Corona-Soforthilfe für Selbstständige. Generell sind Kreditinstitute dazu verpflichtet, ungewöhnliche Aktivitäten auf Girokonten, die eine strafrechtliche Relevanz vermuten lassen, an den Zoll zu melden. Aktuell liegen 20 derartiger Verdachtsfälle mit vermuteter Schadenssumme in Höhe von 186.000 Euro bei der Wuppertaler Ermittlungsbehörde vor, von denen zumindest einzelne einen direkten Bezug zu Solingen haben dürften.

Einen Tag nach der Meldung des „Solinger Tageblatts“ erregten erneute Razzien gegen die Salafisten-Szene Berlins bundesweite Aufmerksamkeit. Bereits im April wurde gegen den mohammedanischen Hassprediger Ahmad Armih alias „Abul Baraa“ ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil er gemeinsam mit seiner Ehefrau 18.000 Euro Soforthilfe bezogen hatte, obwohl das Paar bereits seit Monaten von Sozialleistungen lebt. Die neuesten Razzien richteten sich gegen fünf in der Bundeshauptstadt wohnhafte Salafisten, von denen einer persönlichen Kontakt zum islamisch-extremistischen Massenmörder Anis Amri gehabt haben soll. Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei in Berlin, Norbert Cioma, äußerte diesbezüglich: „Zum anderen wird einmal mehr deutlich, dass Organisierte Kriminalität und Terrorismus starke Berührungspunkte haben.“

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Linksextremisten treiben Unwesen im Stadtzentrum

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Zur Einschüchterung kreierter Aufkleber der linksextremen „Antifa“ Solingen

© Solinger Linksextremisten



Die Linksextremisten Solingens trachten danach, Andersdenkende durch ihre Straßenschläger mundtot zu machen. (Anklicken zum Vergrößern des Bildes!)

Dass die linkextreme Szene Solingens keineswegs ungefährlich ist, stellte sie erst Ende letzten Monats erneut unter Beweis. In der Nacht zum 25. Juli wurden am Kaufhof-Gebäude, den Clemens-Galerien und weiteren Gebäuden an der Hauptstraße über 300 Aufkleber angebracht mit der Botschaft „Pass auf! Keine Party mit Nazis!“. Im Kleingedruckten wird vor „Menschen mit rechtsradikaler Gesinnung“ gewarnt. Das massenhafte Kleben galt offenkundig der Veranstaltung „Solingen karibisch“. Das Signal an die Teilnehmer des Festes: Wird jemand von euch gemeinsam mit Personen gesehen, die der selbsternannten Gesinnungspolizei nicht genehm sind, dann gibt es Ärger mit der „Antifaschistischen Aktion“. Gestapo und Stasi lassen grüßen!

Neben einem offensichtlichen Versuch der Einschüchterung hat sich der Täter bzw. haben sich die Täter einer Sachbeschädigung in Höhe von mindestens 600 Euro schuldig gemacht. Denn jene Summe war allein nötig, um die sofortige Beseitigung der etwa 150 Aufkleber an den Clemens-Galerien zu bezahlen. Weltweit zeigt die linksextreme „Antifa“-Bewegung regelmäßig, wie wenig sie von Eigentumsrechten anderer und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit hält, weswegen erst neulich US-Präsident Donald Trump öffentlich erwog, in seinem Land die „Antifa“ als terroristische Vereinigungen einstufen zu lassen.

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Bezirk Mitte: Anti-AfD-Aktion von „Ver.di“-Ideologen ruft Empörung hervor

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„Ver.di“-Gewerkschafter in Solingen verdeckt AfD-Wahlplakat

© Digitale Ablichtung eines YouTube-Videos von Martin Sellner



Ein „Ver.di“-Gewerkschafter wurde am 1. Mai am Neumarkt dabei gefilmt, wie er ein AfD-Wahlplakat widerrechtlich verdeckte. (Anklicken zum Vergrößern des Bildes!)

Etliche Sozialismus-Agitatoren marschierten zum 1. Mai am Neumarkt auf und fühlten sich dort gestört von den zahlreichen Wahlplakaten der AfD. Anhänger der Linksaußen-Gewerkschaft „Ver.di“ meinten, es sei eine ganz glorreiche Idee, kurzerhand die Werbung der Alternativen anlässlich der bevorstehenden Wahl zum EU-Parlament mit ihrem Material zu überdecken. Obwohl so etwas ein widerrechtliches Handeln ist, sahen sich Polizisten seelenruhig das üble Treiben der „Ver.di“-Ideologen an. Zum Glück wurde das Geschehen gefilmt.

Die Bekämpfung von politischen Mitbewerbern unter Einsatz unlauterer Mittel sorgte sogar außerhalb der Bundesrepublik für Reaktionen der Empörung. Der Kopf der österreichischen Identitären Bewegung, Martin Sellner, griff in einem YouTube-Video vom 3. Mai den Vorfall in Solingen auf. Er setzt in besagtem Beitrag das Klingenstadt-Ereignis mit einer medialen Hysterie um einen einzigen Aufkleber der Identitären Bewegung in Verbindung, der am selben Tag in Duisburg in einem Polizei-Fahrzeug vorgefunden wurde. Botschaft der beiden Vorkommnisse: Geht es „gegen Rechts“, scheint alles erlaubt zu sein.

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