Wegweiser am Walter-Scheel-Platz in Solingen

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Am Rathausplatz (Walter-Scheel-Platz) fand am 11. Oktober eine Kundgebung zum Gedenken an die Amoklauf-Opfer von Halle (Saale) statt. (Anklicken zum Vergrößern des Bildes!)

Erst gab es nachmittags am Rathausplatz (Walter-Scheel-Platz) eine 400 Teilnehmer starke Kundgebung zum Gedenken an die zwei Todesopfer des Amoklaufs von Halle (Saale), anschließend veröffentliche „Solinger Tageblatt“-Journalist Andreas Tews seinen diesbezüglichen „Standpunkt“ am Abend des 11. Oktober, der ganz im Sinne der politischen Korrektheit der Wirklichkeit arge Gewalt antut. Unter der dem Titel „Ein starkes Zeichen“ stellt Tews eingangs die steile These auf, in der Klingenstadt werde versucht „die Bevölkerung mit fremdenfeindlicher Hetze zu verunsichern“. Nachfolgend konkretisiert wird die abenteuerliche Tews’sche Behauptung mit keiner einzigen Silbe, was naheliegend ist, da Solingen zum Glück keine Hochburg von Neo-NS-Splittergrüppchen ist.

Doch Tews wird nicht müde, im anschließenden Satz sogleich zur nächsten geistigen Fehlleistung anzusetzen. Die Teilnehmer der Rathausplatz-Kundgebung sollen auf „die in der Verfassung verankerte Religionsfreiheit“ gepocht haben. Derjenige, der nicht die politische korrekte Lesart von „Religionsfreiheit“ teilt, der hat laut Tews „den Boden unserer Verfassung verlassen“. Fakt 1: Die vermeintliche „Religionsfreiheit“ ist in der deutschen Verfassungswirklichkeit die religiös-weltanschauliche Bekenntnisfreiheit. Fakt 2: Aus dieser Bekenntnisfreiheit ergibt sich keine umfassende Handlungsfreiheit, die einer Narrenfreiheit gleichkäme, denn es ist beispielsweise durchaus möglich, dass Deutschland als christlich-westliche Gesellschaft bestimmt, keine Repräsentativ-Moscheen wie etwa das geplante DITIB-Gebäude an der Schlachthofstraße zuzulassen.

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