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Prügelnder Vatanspor-Fußballer lebenslang gesperrt

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Gewalt

Wer Fußballspiele mit Prügeleien verwechselt, der muss sich fragen, ob er überhaupt in die europäische Gesellschaft gehört.

Das Skandal-Spiel zwischen den Fußball-Bezirksligisten SV Jägerhaus Linde und Vatanspor Solingen am 28. Mai zeigte bereits fünf Tage später drastische Folgen für die Täter vom Türken-Verein aus der Klingenstadt. Die Bezirksspruchkammer vom Fußball-Verband Niederrhein entschied, den Vatanspor-Spieler, der einen 50-jährigen Betreuer des SV Jägerhof Linde massiv im Gesicht verletzt hatte, „auf Dauer“ zu sperren. Ferner wurde ein weiteres Vatanspor-Mitglied, das einräumte, den Schiedsrichter während des Spiels in Wuppertal bedroht zu haben, für sechs Monate gesperrt. Die Mannschaft als solche darf hingegen im Liga-Fußball weiterhin spielen.

Positiv zu bewerten ist die Tatsache, dass der Prügler vom türkischen Verein seine Gewalttat zugab und Reue zeigte. Um aber jemals wieder das Recht zu erlangen, im deutschen Liga-Fußball mitspielen zu dürfen, kann ihm nur noch eine Begnadigung helfen. Bei aller Einsicht, die er vor der Bezirksspruchkammer demonstrierte, darf aber nicht vergessen werden, wie übel er sein Opfer, das mehrere Knochenbrüche im Gesicht erlitt, zurichtete. Somit kommt eine mögliche Begnadigung frühestens erst mit einigen Jahren Abstand und nach eingehender Analyse der Persönlichkeit überhaupt in Frage.

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Brutale „Kulturbereicherung“ im Bezirksliga-Fußball

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Stephan Hövels

PRO-Deutschland-Kreisbeauftragter für Solingen, der privat sehr an Fußball interessiert ist.

Ein Betreuer und ein Spieler des Wuppertaler Fußball-Bezirksligisten SV Jägerhaus Linde erlitten am 28. Mai laut Polizei „Brüche im Gesicht“. Offensichtlicher Grund des Gewaltausbruchs war ein knapper Ausgang des Spiels. Der Türken-Verein Vatanspor Solingen führte mit einem Tor. Erst während der Verlängerung war die Mannschaft des SV Jägerhaus Linde in der Lage, mit 2:1 Endstand zu gewinnen. Gleich nach Spielende stürmten Anhänger von Vatanspor Solingen auf den Platz und brachen eine Massenschlägerei gegen die siegreichen Gastgeber vom Zaun.

Während der verletzte Spieler – relativ betrachtet – keine größeren Schäden davontrug, wurde der 50-jährige Betreuer auf einem Auge so schwer verletzt, dass er den Verlust seiner Sehfähigkeit befürchten muss. Dem Eingreifen der Polizei war es zu verdanken, dass es nicht mehr Geschädigte gab. Sollte der Betreuer bleibende Funktionsstörungen am verletzten Auge haben, wird die Polizei ihre Ermittlungen wegen schwerer Körperverletzung, worauf mindestens ein Jahr Haft steht, fortsetzen. Zum Glück gibt es Video-Aufnahmen der Eskalation aus verschiedenen Blickwinkeln, die mit Mobiltelefon-Kameras angefertigt wurden.

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Fall akuter „Kulturbereicherung“ im Westen der Stadt

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Ganz übel erwischte es am 26. April gegen 19.25 Uhr einen 19-jährigen Solinger, der in der Badstraße unterwegs war. Unvermittelt wurde der Heranwachsende von einer Bande drei junger Männer attackiert. Die Täter schlugen das Opfer und beraubten es seines Mobiltelefons. Im Anschluss an das Verbrechen entkamen die drei Unbekannten in Richtung Ohligs-Innenstadt.

Die Beschreibung der Täter lässt auf eine Person schwarzafrikanischer Herkunft und zwei Komplizen orientalischer Herkunft schließen. Im vorgeschriebenen politisch korrekten Sprachgebrauch der Polizei ist von „dunkelhäutig“ sowie „südländisch“ die Rede. Der Dunklere im Trio wird als geschätzter Mittzwanziger von 190 bis 200 cm Körpergröße beschrieben. Außerdem trage er einen Bart um den Mund. Die anderen beiden werden auf etwa jeweils 20 Jahre geschätzt bei rund 185 und 165 cm Körpergröße. Zur Bekleidung der drei Verbrecher konnte das Opfer keine genaueren Angaben machen. Sachdienliche Hinweise zur Tat nimmt das Polizeipräsidium Wuppertal entgegen.

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„Die Linke“ drückt bezüglich Abschiebungen auf Tränendrüse

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„DDR“-Feierlichkeiten zu 25 Jahren Berliner Mauer im Jahr 1986

© Bundesarchiv, Bild 183-1986-0813-460 (commons.wikimedia.org / Lizenz CC BY-SA 3.0 DE)
„Sinneswandel“ à la SED-Fortsetzungspartei „Die Linke“: Damals Schießbefehl an Berliner Mauer und innerdeutscher Grenze, heute Sorgen um illegale Einwanderer, die abgeschoben werden – dazwischen nicht einmal 30 Jahre Abstand.

War da nicht einmal etwas mit Schießbefehl an der Berliner Mauer und der innerdeutschen Grenze bis November 1989, der sich gegen Deutsche richtete, die von einem Teil ihres Heimatlandes in den anderen gelangen wollten? Dieser Gedanke kommt unweigerlich, wenn man sich eine aktuelle Anfrage der Solinger Fraktion der SED-Fortsetzungspartei „Die Linke“ ansieht, die Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber thematisiert. Hatte man als „DDR“-Staatspartei keine Skrupel, die eigene Bevölkerung bis hin zum Mord zu terrorisieren, so macht man sich als kleinere Altpartei im politischen Gefüge der Bundesrepublik Gedanken darüber, ob es nicht zu hart sei, „Flüchtlinge“ in winterliche Bereiche dieser Welt abzuschieben.

Vorbild für die Anfrage an die Solinger Verwaltung ist offenbar der von der rot-rot-grünen Landesregierung Thüringens verfügte Abschiebestopp während der kalten Monate. So etwas passt selbstverständlich ganz ins Bild linkslinker Politik, die stets bemüht ist, jeden nur erdenklichen Vorwand zu finden, um illegale Einwanderer im Land behalten zu können. Wenn es gerade nicht die Kälte im Herbst und im Winter ist, können auch gern die Hitze im Sommer, Geldknappheit bei den Asylbewerbern oder auch ein Jucken im dicken Zeh herhalten. Der gutmenschlichen Phantasie sind keine Grenzen gesetzt!

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Erneut Vergewaltigung mit minderjährigem Asylbewerber als mutmaßlichen Täter

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Wolf-Tilman Baumert

© Ausschnitt des Standbilds eines Videos
Der Wuppertaler Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert

Laut Wuppertaler Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert soll in der Walpurgisnacht ein angeblich 15-jähriger Afghane in einem Solinger Heim für die Betreuung von Minderjährigen eine 14-jährige Mitbewohnerin vergewaltigt haben. Der mutmaßliche Täter befindet sich mittlerweile in Untersuchungshaft. Weitere Details zum Vorfall wurden nicht genannt aus Gründen des Jugendschutzes von Opfer und Tatverdächtigem.

Was den Versuch der Vertuschung in der Öffentlichkeit anbelangt, ähnelt das neueste Ereignis dieser Art einem Geschehen vor gut einem Monat. Am 3. April wurde im Solinger Halfeshof, der vom Landschaftsverband Rheinland geführt wird, ein Zwölfjähriger vergewaltigt. Erst nach rund einwöchiger Verspätung wurde die schwerwiegende Straftat öffentlich bekannt. Bei den drei Tatverdächtigen handelt es sich ebenfalls um afghanische Asylbewerber. Ihr Alter gaben sie nach ihrem illegalen Grenzübertritt auf deutschen Boden mit 15, 16 und 17 Jahren an. Da erhebliche Zweifel an der Selbstauskunft der mutmaßlichen Vergewaltiger bestehen, soll in der Untersuchungshaft eine wissenschaftliche Altersbestimmung durch Mediziner Klarheit schaffen.

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