Prügelnder Vatanspor-Fußballer lebenslang gesperrt
Das Skandal-Spiel zwischen den Fußball-Bezirksligisten SV Jägerhaus Linde und Vatanspor Solingen am 28. Mai zeigte bereits fünf Tage später drastische Folgen für die Täter vom Türken-Verein aus der Klingenstadt. Die Bezirksspruchkammer vom Fußball-Verband Niederrhein entschied, den Vatanspor-Spieler, der einen 50-jährigen Betreuer des SV Jägerhof Linde massiv im Gesicht verletzt hatte, „auf Dauer“ zu sperren. Ferner wurde ein weiteres Vatanspor-Mitglied, das einräumte, den Schiedsrichter während des Spiels in Wuppertal bedroht zu haben, für sechs Monate gesperrt. Die Mannschaft als solche darf hingegen im Liga-Fußball weiterhin spielen.
Positiv zu bewerten ist die Tatsache, dass der Prügler vom türkischen Verein seine Gewalttat zugab und Reue zeigte. Um aber jemals wieder das Recht zu erlangen, im deutschen Liga-Fußball mitspielen zu dürfen, kann ihm nur noch eine Begnadigung helfen. Bei aller Einsicht, die er vor der Bezirksspruchkammer demonstrierte, darf aber nicht vergessen werden, wie übel er sein Opfer, das mehrere Knochenbrüche im Gesicht erlitt, zurichtete. Somit kommt eine mögliche Begnadigung frühestens erst mit einigen Jahren Abstand und nach eingehender Analyse der Persönlichkeit überhaupt in Frage.
„In einem solchen Fall ist nicht nur die Gewalt, die vom einzelnen ausging, sondern auch das Element der gemeinschaftlichen Gewalt zu berücksichtigen“, merkt der Solinger PRO-Deutschland-Ratsherr Stephan Hövels an.
„Wie schnell ist es in islamischen Gesellschaften passiert, dass ein Mob das Berserkertum auslebt, weil diese Leute meinen, es entlade sich damit der ‚gerechte‘ Zorn? Spätestens wenn es noch einmal zu Gewalt-Szenen bei Vatanspor kommen sollte, muss die gesamte Mannschaft bluten. Dann ist eine kollektive Bestrafung unumgänglich. Bei hier fußballspielenden Jung-Mohammedanern muss sich einprägen: ‚Bin ich gewalttätig, gibt das auch in Deutschland harte Konsequenzen.‘ Dem Massenphänomen mohammedanischer Prügler müssen wir Einheimische angemessen begegnen, denn wir befinden uns nicht im tiefsten Orient, sondern in einem modernen Staatswesen, das aus triftigen Gründen für sich das alleinige Gewaltmonopol beansprucht!“