„Ehrenmord“ unter Jesiden in der Hasseldelle
Dass „Ehrenmorde“ eine nicht ausschließlich islamische „Kulturbereicherung“ sind, zeigte am 30. März der Fall der jesidischen Kurdin Hanaa S. in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY … ungelöst“ (Video des Beitrags hier abrufbar). Die Staatsanwaltschaft Wuppertal geht mittlerweile von der Ermordung der 35-jährigen durch die eigene Sippschaft aus. In den Morgenstunden des 21. April 2015 wurde die dreifache Mutter zuletzt vor ihrer Wohnung im Viertel Hasseldelle gesehen. Anschließend soll am Folgetag gegen 4.15 Uhr morgens ihr Leichnam im nördlichen Teil des Landkreises Karlsruhe versteckt worden sein.
Wie kam es zum Ehrenmord an Hanaa S.? Als 15-jährige wurde sie nach den Regeln ihrer jesidischen Religion zwangsverheiratet. Nachdem sie aus ihrer irakischen Heimat nach Deutschland ausgewandert war, wurde sie von ihrem Ehemann ihrer Bewegungsfreiheit beraubt und zudem geschlagen. Hanaa S. trennte sich von ihrem Peiniger und suchte sich einen nicht-jesidischen Partner, was sich letzten Endes als ihr Todesurteil erwies. Außerdem nahm sie den Goldschmuck ihrer Hochzeit mit, den der Ehemann und dessen Verwandtschaft unbedingt zurückhaben wollten. Am 21. Oktober 2014 erfolgte eine Drohung an Hanaa S., sie werde nach Ablauf von sechs Monaten getötet, sollte sie weiterhin jesidische Gepflogenheiten missachten.
Inzwischen sitzen vier des Mordes dringend Tatverdächtige in Untersuchungshaft. Hierbei handelt es um den Ehemann, den ältesten Sohn von Hanaa S. und zwei Schwager. Die mutmaßlichen Täter schweigen und die Leiche konnte noch nicht ausfindig gemacht werden. Für den anstehenden Mordprozess ist das Finden der sterblichen Überreste von Hanaa S. von zentraler Bedeutung. Der Goldschmuck der Hochzeit konnte unterdessen in einem Solinger Schließfach sichergestellt werden.
„Jeder, der vorsintflutliche Vorstellungen von ‚Ehrenmord‘ als berechtigt erachtet, hat in unserer Bundesrepublik rein gar nichts zu suchen“, äußert der Solinger PRO-Deutschland-Ratsherr Stephan Hövels.
„Hoffentlich sind unsere Strafverfolgungsbehörden erfolgreich bei ihrer Suche nach dem Leichnam von Hanaa S. Neben einer maximalen Haftstrafe muss gegen jeden Beteiligten an diesem Mord eine Abschiebung in den Irak mit lebenslangem Verbot einer Wiedereinreise nach Deutschland ausgesprochen werden. Allein schon Freiheitsberaubungen gegen Frauen müssen nach unserem Aufenthaltsgesetz zu einem zwingenden Abschiebungsgrund werden. Würden unsere Behörden präventiv etwas mehr Elan in solchen Fällen an den Tag legen, könnte Hanaa S. noch leben. Wir von PRO Deutschland sagen: Wer die körperliche Unversehrtheit von Mitmenschen in Frage stellt, weil irgendeine abwegige Ideologie dies so vorsieht, der soll bitteschön seine Heimat irgendwo in der Wildnis suchen, aber keinesfalls unsere Kulturnation damit behelligen!“