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„Millatu Ibrahim“-Salafist von Interpol gesucht

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Die Zentrale von Interpol in Lyon

© Massimiliano Mariani (commons.wikimedia.org / Lizenz: CC BY-SA 3.0)


Das Hauptquartier von Interpol im französischen Lyon

Mitte Juli verkündete der „Islamische Staat“ den angeblichen Tod des ehemaligen „Millatu Ibrahim“-Gemeindemitglieds Sami J., doch mittlerweile kommen Zweifel am Ableben des einst in Solingen wohnhaften Orientalen auf. Insgesamt 173 potenzielle Selbstmordattentäter werden aufgrund einer im irakischen Mossul gefundenen Liste von Interpol weltweit gesucht, darunter auch Sami J. Interpol befürchtet, der „Islamische Staat“ könne die potenziellen Selbstmordattentäter heimlich nach Europa entsenden, um dort Terror-Anschläge zu verüben. Auffällig an Sami J.s Todesmeldung ist die fehlende Nennung genauerer Umstände seines vermeintlichen Sterbens.

Über die Liste aus Mossul heißt es, diese sei bei einem Anti-Terror-Einsatz entdeckt und anschließend durch US-amerikanische Geheimdienste ausgewertet worden. Später sei Interpol über den Inhalt in Kenntnis gesetzt worden. Interpol wiederum habe die Informationen an die europäischen Polizeibehörden weitergeleitet. Hauptsächlich befinden sich die Namen von Irakern auf dem Dokument, aber auch 41 von Ausländern, wovon sechs in Europa gelebt haben sollen. Neben Deutschland gebe es Zusammenhänge mit den europäischen Staaten Frankreich, Niederlande, Belgien und Bosnien-Herzegowina.

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Weiteres Ex-„Millatu Ibrahim“-Mitglied im syrischen Dschihad getötet

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Sami J.

© Propaganda des „Islamischen Staats“


Der früher in Deutschland lebende Orientale Sami J. mit erhobenem Zeigefinger

Das nach Medienangaben vierte ehemalige Mitglied der Ende Mai 2012 durch das Bundesinnenministerium verbotenen Islam-Gemeinde „Millatu Ibrahim“ ist gemäß Darstellung des „Islamischen Staats“ bei den Kämpfen um das syrische ar-Rakka verstorben. Hierbei handele es sich um den einst in Solingen wohnhaften Salafisten Sami J., der in den Reihen der Terrororganisation „Islamischer Staat“ den Kampfnamen „Abu Usayd al-Almani“ genutzt habe. Nähere Angaben zu den Todesumständen machte der „Islamische Staat“ nicht.

Für den „Islamischen Staat“ ist ar-Rakka die strategisch wichtigste für ihn verbliebene Stadt, nachdem das nordirakische Mossul am 9. Juli komplett durch Regierungstruppen und kurdische Streitkräfte, die von diversen westlichen Staaten und der Türkei unterstützt werden, befreit wurde. Sollte ar-Rakka wie Mossul fallen, wäre keine größere Stadt im Irak oder in Syrien mehr unter der Kontrolle der salafistischen Terroristen. Nach Jahren des Kampfes befindet sich der „Islamische Staat“ in Nahost in einer für ihn bedrohlichen Defensive.

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Blutspende ja, aber nicht beim DRK!

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Rotes Kreuz

Das Erkennungszeichen der internationalen Rotkreuz-Bewegung, der auch das Deutsche Rote Kreuz angehört.

Aktuell beklagt das Deutsche Rote Kreuz (DRK), in Solingen und Umland nicht genügend Blutspender zu haben, um den Bedarf decken zu können. Zu erklären sei dies mit den vielen Feiertagen binnen der zurückliegenden Wochen und den warmen Temperaturen seit Mai. Dass das DRK als Blutspende-Institution einen denkbar schlechten Ruf hat, findet allerdings in den Lokalmedien keine Erwähnung. Während faktisch alle anderen Einrichtungen kleine finanzielle Aufwandsentschädigungen an die Spender geben, leistet das DRK diesbezüglich gar nichts.

Nicht nur der Bereich der Blutspenden liegt beim DRK im Argen, sondern bei der Unterbringung und Betreuung von minderjährigen unbegleiteten „Flüchtlingen“ (MUFLs) zeigt man so richtig seine Zugehörigkeit zum Stamme Nimm. So hieß es letztes Jahr im Spätsommer im oberbergischen Radevormwald, die Stadt zahle pro MUFL monatlich im Bereich der unteren Grenze fünfstelliger Euro-Summen an das DRK. Eine günstige Unterbringung und Betreuung von MUFLs liegt bei etwa der Hälfte des Geldes!

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Durchbruch im Mordfall Hanaa S.

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Hanaa S.

Foto der Polizei, das Hanaa S. zeigt.

Seit über einem Jahr zieht sich bereits das Strafverfahren im Mordfall Hanaa S. am Landgericht Wuppertal hin, doch nun verspricht das Geständnis eines angeklagten Schwagers letzte Klarheit zu verschaffen. Schon seit geraumer Zeit ist der Justiz klar, dass die jesidische Kurdin im April 2015 Opfer eines „Ehrenmords“ wurde, doch fehlte bislang ihre Leiche. Der geständige Schwager sagte aus, die 35-jährige sei kurz nach ihrer Entführung ermordet und ihre Leiche in Baden-Württemberg in einem Wald vergraben worden. Ferner sei er bereit, den Vertretern der Justiz den Ort des wilden Grabes zu zeigen.

Der Aussage des Angeklagten wird eine solche Wichtigkeit beigemessen, dass die Gerichtsverhandlung am 22. Juni unterbrochen wurde. Erst ab dem 26. Juni soll vor dem Landgericht Wuppertal der Prozess fortgeführt werden. Sollte das Geständnis gänzlich der Wahrheit entsprechen, ist mit einem baldigen Urteilsspruch zu rechnen. Der Schwager von Hanaa S. könnte wegen seiner Kooperation einer lebenslänglichen Haftstrafe entgehen, während die anderen Tatbeteiligten nicht mehr auf derartige mildernde Umstände hoffen können.

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Gräfrath: Fahndungsfoto deutet auf ausländische Taschendiebin hin

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Bild einer mutmaßlichen Taschendiebin an einem Geld-Automaten

© Fahndungsfoto der Polizei
Trotz schlechter Qualität ist auf dem Standbild eine Frau zu erkennen, die ein für Einheimische vollkommen unübliches Kopftuch trägt.

Ein gutes Jahr ist es her, als am 27. Mai 2016 höchstwahrscheinlich eine Frau einem damals 73-jährigen in einem Discounter-Supermarkt die Geldbörse aus der Jackentasche stehlen konnte, doch erst jetzt wird zur Straftat ein recht grobes Fahndungsfoto von der mutmaßlichen Täterin veröffentlicht. Zu erkennen ist eine Frau, die offenbar ein Kopftuch trug, das in der Form von keiner Einheimischen getragen wird, sondern auf eine islamische Herkunft schließen lässt. In der entwendeten Geldbörse hat sich u. a. eine Kontokarte befunden, mit der an einer Filiale der Sparkasse im Stadtgebiet Bargeld abgehoben wurde. Dort entstand das Überwachungsbild der mutmaßlichen Mohammedanerin.

Vor einigen Monaten ging bereits die Polizei mit einem Fahndungsfoto an die Öffentlichkeit, das aber zwei Frauen zeigt, die zu Unrecht verdächtigt wurden. Die Panne musste ausgeräumt werden, sodass nun eine ausreichend hohe Wahrscheinlichkeit gegeben ist, mit dem Foto die Täterin zu haben. Das lokale Amtsgericht gab im mittlerweile zweiten Anlauf grünes Licht, das Standbild der Überwachungskamera öffentlich präsentieren zu dürfen.

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