Regionale Maskenpflicht nur mit klaren Bestimmungen
Um eine weitere Ausbreitung der Corona-Pandemie nach den ersten Lockerungen vom 20. April abzuwehren, zeichnet sich ab, dass das Bergische Städtedreieck noch binnen der 17. Kalenderwoche eine regionale Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes an besonders belebten Orten einführen wird. Der patriotische Ratsherr Stephan Hövels befürwortet dies nur dort, wo es medizinisch begründet werden kann. Bspw. ist in Ladengeschäften oder im ÖPNV eine solche Verpflichtung naheliegend.
Ratsherr Hövels geht es darum, einen Überbietungswettbewerb zu verhindern, welche Kommune bzw. welches Bundesland die Nummer 1 darin ist, am tiefsten grundlegende Freiheitsrechte zu beschneiden. Sollte vor Ort die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht kommen, so müssten die Kommunen des Bergischen Städtedreiecks u. a. dafür sorgen, dass regionale Händler solche Masken zu günstigen Preisen anzubieten verpflichtet werden. Eine allgemeine Notsituation darf keinesfalls zur Bereicherung einiger weniger führen.