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Merkel darf ungestraft als „kriminell“ bezeichnet werden

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Der Polizeikommissar, der am 3. Dezember 2016 während einer AfD-Versammlung Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) als „wahnsinnig“ und „kriminell“ bezeichnet hatte, kann vorerst aufatmen, denn die Staatsanwaltschaft Wuppertal hat nun die Ermittlungen gegen ihn wegen möglicher Beleidigung der faktisch mächtigsten Politikerin Deutschlands eingestellt. Beide Bezeichnungen sieht die Strafverfolgungsbehörde als subjektive Beurteilungen, die durch die Meinungsfreiheit gedeckt seien. Und tatsächlich handelte Merkel rechtswidrig, als sie beispielsweise im Jahr 2015 anordnete, die deutschen Grenzen sollen pauschal für Wirtschaftsflüchtlinge aller Dritte-Welt-Länder offen sein.

Jedoch holte der Beamte, dessen Name Dietmar Gedig ist, bei der Veranstaltung in Euskirchen zu einem weiterreichenden Rundumschlag aus. Seinem obersten Dienstherrn, Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD), warf der 31-jährige Solinger vor, „völlig versagt“ zu haben. Er forderte ferner dazu auf, Bundesjustizminister Heiko Maas (ebenfalls SPD) „wegzusperren“. Das für Gedig dienstlich zuständige Polizeipräsidium Wuppertal sieht in seiner Wortwahl einen Verstoß gegen die außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht, die es Beamten auch in ihrer arbeitsfreien Zeit untersagt, öffentlich abfällig über Vorgesetzte oder Kollegen zu sprechen. Nach dem Eintreffen der schriftlichen Erklärung der Staatsanwaltschaft zur Einstellung ihrer Ermittlungen wird Gedig ein Disziplinarverfahren erwarten.

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Fall akuter „Kulturbereicherung“ im Westen der Stadt

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Ganz übel erwischte es am 26. April gegen 19.25 Uhr einen 19-jährigen Solinger, der in der Badstraße unterwegs war. Unvermittelt wurde der Heranwachsende von einer Bande drei junger Männer attackiert. Die Täter schlugen das Opfer und beraubten es seines Mobiltelefons. Im Anschluss an das Verbrechen entkamen die drei Unbekannten in Richtung Ohligs-Innenstadt.

Die Beschreibung der Täter lässt auf eine Person schwarzafrikanischer Herkunft und zwei Komplizen orientalischer Herkunft schließen. Im vorgeschriebenen politisch korrekten Sprachgebrauch der Polizei ist von „dunkelhäutig“ sowie „südländisch“ die Rede. Der Dunklere im Trio wird als geschätzter Mittzwanziger von 190 bis 200 cm Körpergröße beschrieben. Außerdem trage er einen Bart um den Mund. Die anderen beiden werden auf etwa jeweils 20 Jahre geschätzt bei rund 185 und 165 cm Körpergröße. Zur Bekleidung der drei Verbrecher konnte das Opfer keine genaueren Angaben machen. Sachdienliche Hinweise zur Tat nimmt das Polizeipräsidium Wuppertal entgegen.

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